Was tun im Ernstafall?
• Bei verdächtigen Beobachtungen oder bei der Auslösung einer Sirene einer Alarmanlage sollten Sie zuerst mit einem Anruf bei den Nachbarn versuchen, die Situation zu klären. Es könnte sich um einen Fehlalarm handeln.
• Verlassen Sie beim ersten Anzeichen eines Einbruchs sofort die Wohnung und rufen Sie umgehend die Polizei (Notruf 133).
• Versuchen Sie auf keinen Fall selbst einen Täter oder eine verdächtige Person festzuhalten. Achten Sie auf Größe, Haarfarbe, Kleidung und evtl. auffällige Merkmale der Person und informieren Sie rasch die Polizei über diese Beobachtung.