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Balkon-/Terrassen-Dränage
Diese Flächendränge fängt durch Fliesenbeläge eindringendes Sickerwasser auf und leitet es ab. Dadurch wird eine Überfeuchtung des Mörtelbettes verhindert.
Balkon-Dämmung
Auskragende Betondecken bei Balkonen wirken im Winter wie ? Wärmebrücken mit verstärktem Wärmeabfluss. Verhindern lässt sich das beim Neubau durch den Einbau von Balkon-Dämmelementen, die den Balkon vom warmen Haus trennen.
Bandschleifer
Ein Elektrowerkzeug, das zum Schleifen von Holz und anderen Werkstoffen eingesetzt wird. Der Bandschleifer arbeitet mit einem umlaufenden Endlosschleifband. Er ist vor allem für Vorarbeiten mit hoher Abtragsleistung geeignet.
Bankgarantie
Absicherung gegen Verluste, de durch Insolvenz eines am Bau beschäftigten Unternehmens drohen.
Bassena
Wandbrunnen am Gang zur Wasserentnahme für mehrere Wohnparteien, war früher als Treffpunkt der Hausbewohner auch die Quelle des Bassenatratsches.
Bauabdichtung
Abdichtung gegen ? drückendes und ? nichtdrückendes Wasser durch geeignete Dichtmittel wie Dichtmörtel, Isolierungen, Dichtschlämme, Anstriche oder Beschichtungen. Infolge mangelnder Abdichtungen eindringendes Wasser verschlechtert zunächst die Dämm-Eigenschaften und führt dann zu einer Versalzung und Zersetzung betroffener Bauteile.
Bauansuchen
Schriftlicher Antrag an die Baubehörde (Gemeinde) auf Erteilung der Bewilligung zur Durchführung von Bauvorhaben (Neu-, Zu- und Umbauten, Änderungen der Widmung, Abbruch von Gebäuden usw.). Je nach der Art des Vorhabens sind Baupläne, eine Grundbuchsabschrift, die Zustimmung... des Liegenschaftseigentümers (aller Miteigentümer), die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen (Fluchtlinienplan), Baubeschreibungen, statische Berechnungen usw. anzuschließen.mehr »
Bauaufsicht
Der Behörde obliegt es, während der Bauausführung zu überprüfen, ob den Bestimmungen der Bauordnung und der Bewilligung entsprochen wird. Den Organen der Baubehörde ist dazu jederzeit der Zutritt zur Baustelle zu gewähren. Es sind ihnen die verlangten Auskünfte zu erteilen, uns sie können jederzeit in die Unterlagen Einsicht nehmen.
Bauauftrag
Bescheid der Baubehörde, mit dem Eigentümer einer Baulichkeit die Herstellung des Zustandes aufgetragen wird, der der seinerzeitigen Benützungsbewilligung entspricht.
Bauausführung
Zuständig dafür ist ein gesetzlich befugter Ausführender - Baumeister, Architekt oder Zivilingenieur/Ziviltechniker. Der Bauausführende hat gegenüber der jeweils zuständigen Behröde gewisse Pflichten zu erfüllen. Ein allfälliger Wechsel des Bauausführenden hat gegenüber... der jeweils zuständigen Behörde gewisse Pflichten zu erfüllen. Ein allfälliger Wechsel des Bauausführenden ist der Behörde bekannt zu geben. Die Bauherrschaft zeigt der Baubehörde den Baubeginn und in weiterer Folge auch die Fertigstellung des Rohbaus bzw. die Gesamtfertigstellung an. Der Bauführer haftet unter andrem für die ordnungsgemäße Ausführung und die Einhaltung der Lärmgrenzwerte beim Bau.mehr »

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