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Bauherr
Ist derjenige, über dessen Auftrag und für dessen Rechnung ein Bau ausgeführt wird. Der Begriff des Bauwerbers wird synonym gebraucht. Bauträger (Bauorganisatoren, Baubetreuer) besorgen die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben (Neubauten, durchgreifende... Sanierungen) auf eigene oder fremde Rechnung (§ 260 GewO). Der Begriff des Bauträgers ist grundsätzlich gewerberechtlicher Natur. Im Burgenland wird der Bauherr als Bauträger bezeichnet.mehr »

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