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Baubehörde
Nach verfassungsrechtlicher Vorgabe sind die Bestimmungen des Baurechts von den Gemeinden zu vollziehen (Erteilung einer Baubewilligung, Bauaufsicht etc.). Baubehörde in erster Instanz ist somit jeweils der Bürgermeister, abweichend davon in größeren Städten - den sogenannten Statutarstädten - der Magistrat.

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