Eigenheimversicherung
Versicherungs-Tipps für ihr Eigenheim
- Was alles versichert ist, und was nicht

* Prämien und Leistungen variieren stark
* Uniqa bei unseren Testmodellen an der Spitze
* Gebäude und Hausrat im Doppel meist günstiger
* Wichtige Basisrisiken, Zusätze nach Bedarf
Seine eigenen vier Wände zu versichern ist im Gegensatz zu den Vorschriften für das "fahrbare Wohnzimmer" nicht Pflicht; ratsam ist es aber schon. Wer in einer Wohnung lebt, braucht dazu nur eine Haushaltsversicherung. Hausbesitzer schließen darüber hinaus meist eine Eigenheimversicherung ab. Damit soll dafür gesorgt sein, dass Schäden am eigenen Heim, die vor allem durch Naturgewalten entstehen, nicht zum finanziellen Ruin führen. Dabei muss es sich gar nicht um das denkbar Schlimmste wie einen Großbrand handeln. Auch kleinere Schäden können große Wirkung haben: etwa wenn ein Blitz direkt in das Haus einschlägt und Leitungen, Steckdosen und Geräte lahmlegt; wenn als Folge eines ordentlichen Sturms mit mehr als 60 km/h plötzlich Masten oder Bäume ins Haus hineinragen; oder wenn Leitungswasser austritt und zu Bruch- und Frostschäden führt.
Kein Kinderspiel: Feuer, Wasser, Sturm
Damit sind im Groben die drei Basisrisiken jeder Eigenheimversicherung Feuer, Sturm und Leitungswasser umschrieben. Sie sollten in jedem Fall gedeckt sein. Daneben kann noch eine Reihe von Zusatzdeckungen in den Vertrag aufgenommen werden, manchmal sind sie bereits inkludiert.
Auf den Bedarf achten
Was jeweils in den Vertrag aufgenommen wird und wie er gestaltet ist, hängt sehr vom eigenen Bedarf ab. Viele Versicherer bieten zwei bis drei Varianten an, deren Umfang sich stark unterscheidet: von der Basis über die Komfort- bis zur Exklusiv-/Premiumdeckung. Eine vergleichsweise günstige Möglichkeit besteht darin, bei der billigeren Variante noch das eine oder andere individuelle Risiko einzuschließen. Bei besonders teuren oder ausgefallenen Objekten wiederum empfiehlt sich die Schätzung durch einen Gutachter. Was wie und mit welcher Versicherungssumme in die Polizze aufgenommen wird, sollte unbedingt in einem Beratungsgespräch, am besten mit einem Experten, geklärt werden.
Klare Trends bei der Preisgestaltung
Die große Vielfalt an Leistungen und Varianten macht Vergleiche schwierig, aber nicht unmöglich. Im Auftrag der Arbeiterkammer hat der "Konsument" sechs unterschiedliche Eigenheime, quer über Österreich verteilt, zum Versicherungstest auserkoren und mit fixen Mindestvorgaben in den Wettbewerb geschickt: privat genutztes Einfamilienhaus im Ortsgebiet, harte Dachung, unterkellert, generelle Neuwertentschädigung, Unterversicherungsverzicht, Glasbruchversicherung inklusive. Gewünschte Mindestdeckung: Eigenheimversicherung kombiniert mit einer Haushaltsversicherung inklusive Privathaftpflicht.
Haushohe Unterschiede
Zu unserer Überraschung gab es über alle sechs Modelle hinweg einen klaren Spitzenreiter und drei ebenso deutliche Schlusslichter, und es gibt haushohe Unterschiede bei den Prämien: Allein bei unserem günstigsten Modell 1, dem steirischen Holzhaus mit 75 m2 Wohnfläche un einfacher Ausstattung, liegt der Unterschied für die kombinierte Eigenheim- und Haushaltsversicherung bei jährlich fast 380 Euro. Beim Modell 6 im tirolerischen Telfs mit 250 m2 Wohnfläche und gehobenem Standard sind es sogar schon weit über 500 Euro pro Jahr! Es lässt sich also einiges sparen, wenn man sich ein wenig umsieht.
Kombiprodukt
Die Kombination von Eigenheim- und Haushaltsversicherung wurde deshalb abgefragt, weil es die in der Praxis übliche Variante ist. Es besteht auch die Möglichkeit, beide Versicherungen einzeln abzuschließen. Das kommt aber, wie sich herausstellte, meist teurer als das Kombiprodukt. Der Abschluss bei ein und demselben Versicherer bietet außerdem den Vorteil, dass es dadurch nicht so leicht zu unnötigen Doppeldeckungen (Glasbruch in der Haushalts- und in der Eigenheimversicherung) kommt und alles von einem Ansprechpartner abgewickelt wird.
Neuwert gut, Zeitwert schlecht
Die Prämie allein ist aber nicht alles. Zu den Punkten, die eine gute Eigenheimversicherung enthalten sollte, gehört etwa der sogenannte Neuwertersatz. Das heißt, wenn etwas kaputt geht, werden die Kosten für etwas gleichwertiges Neues ersetzt. Als Neuwert gilt der Wiederbeschaffungswert einer Sache am Tag des Schadenseintritts egal ob diese Sache ursprünglich viel teurer oder viel günstiger war. Beispiel: Ein bestimmter Flachbildschirm kostete vor vier Jahren 2.000 Euro; heute ist ein vergleichbares Modell für 1.000 Euro zu haben dieser Betrag wird vom Versicherer übernommen.
Zeitwertentschädigung
Aber Achtung: Trotz genereller Neuwertversicherung kann es zu einer weitaus schlechteren Zeitwertentschädigung kommen, nämlich dann, wenn der Zeitwert der beschädigten Sache bereits kleiner als 40 Prozent des Neuwerts war. Der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert einer Sache abzüglich einer Abnutzung, die in der Regel 10 Prozent pro Jahr beträgt. Hat etwas nur noch einen Zeitwert von 40 Prozent, ist es demnach mindestens sechs Jahre alt. Nur Zeitwertersatz gibt es auch für Gegenstände, die nicht mehr im täglichen Gebrauch sind, wie Keller- und Dachbodenkram. Achten Sie also darauf, dass Ihr Vertrag einen generellen Neuwertersatz enthält!
Unterversicherungsverzicht üblich
Weiters enthalten neuere Eigenheimversicherungen üblicherweise eine Wertanpassungsklausel. Das heißt, Versicherungssummen und Prämien der Gebäudeversicherung werden jährlich laut Baukostenindex erhöht. Bei der Haushaltsversicherung erfolgt die Anpassung an die Inflation laut Verbraucherpreisindex.
Derzeit ist Geldentwertung kein Thema, aber in inflationären Zeiten soll damit eine Unterversicherung vermieden werden; dann wäre nämlich die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Das hat im Schadensfall unangenehme Folgen: Die Versicherungsleistung wird anteilsmäßig gekürzt. Bei einer Unterversicherung von 20 Prozent würden dann zum Beispiel nur 80 Prozent der Schadenskosten übernommen!
Prämie an Inflationsrate gebunden
Um das zu vermeiden, wird in neueren Verträgen üblicherweise ein Unterversicherungsverzicht vereinbart. Der Versicherer verzichtet damit im Schadensfall auf den möglichen Einwand der Unterversicherung, und der Versicherte nimmt dafür in Kauf, dass seine Prämie jährlich an die Inflationsrate angepasst wird und von Jahr zu Jahr geringfügig steigt.
Selbstbehalt kann sich lohnen
Auch Selbstbehalte sind bei Eigenheimversicherungen dort und da möglich. Das heißt, der Versicherte zahlt eine etwas niedrigere Prämie, muss dafür aber im Schadensfall einen Teil der Unkosten selbst tragen. Liegt die Schadenshöhe unter dem Selbstbehalt, zahlt der Versicherer gar nichts.
Ersparnisse variieren stark
Während Selbstbehalte in der Haushaltsversicherung durchaus ein Thema sind, da beim Hausrat naturgemäß mehr Kleinschäden auftreten als an der Haushülle, gibt es Versicherer, die in der Eigenheimversicherung überhaupt keine Selbstbehalttarife anbieten (bei unserem Test Helvetia und Victoria). Für jemanden, der sich in erster Linie gegen die wirklich großen Risiken versichern will, sind Selbstbehalte aber durchaus überlegenswert. Denn so zahlt man eine geringere Prämie und ist doch für den Fall der Fälle abgesichert. Daher ließen wir uns Angebote sowohl mit als auch ohne Selbstbehalt vorlegen. Die Ersparnis bei unseren Testmodellen variierte sehr stark, je nach Versicherer und Höhe des Selbstbehalts: Deutlich reduziert sich die Prämie zum Beispiel bei der VAV (minus 35 Prozent), auch Allianz und Uniqa ziehen noch mehr als 20 Prozent ab. Am wenigsten erspart man sich bei Wüstenrot und Zürich mit aufgerundeten 6 bis 10 Prozent.
Aktualisieren ist angesagt
Wenn Sie den Eindruck haben, schlecht oder zu teuer versichert zu sein, ziehen Sie Ihren Versicherungsberater oder einen unabhängigen Makler zu Rate und lassen Sie sich, genau auf Ihren Bedarf hin, mehrere Angebote errechnen. Die Kündigung ist oft jährlich möglich und kann sich in Anbetracht der hohen Prämienunterschiede selbst bei einem bestehenden Dauerrabatt rechnen (siehe Kasten Kündigung und Dauerrabatt). Eine alte Polizze wieder einmal zur Hand zu nehmen, kann sich auf jeden Fall lohnen, allein schon um die in vielen neueren Verträgen üblichen Leistungspunkte "Katastrophenschutz" und "Unterversicherungsverzicht" nachtragen zu lassen.
Vielleicht gab es aber auch Veränderungen im und am Haus, die ohnedies schon längst dem Versicherer zu melden gewesen wären; oder die Versicherungssumme sollte dringend an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden, was meist ohne gröbere Prämienerhöhungen möglich ist
Was ist versichert, was nicht?
Das ist meistens versichert
* Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz undFolgeschäden)
* Schäden durch Sturm (mit mehr als 60 km/h) und Folgeschäden, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Folgeschäden daraus
* Schäden durch Leitungswasser (Wasser, das aus wasserführenden Anlagen, Maschinen oder Einrichtungen austritt, Bruch- und Frostschäden, Auftaukosten)
* Nebenkosten: Aufräum- und Abbruchkosten, De- und Remontagekosten, Bewegungs-, Schutz- und Entsorgungskosten
Das lässt sich zusätzlich versichern
* Schäden durch Glasbruch: erhöht die Prämie beträchtlich, daher besonders auf Doppelversicherungen achten! Großflächige Verglasungen sind oft extra anzugeben.
* Schäden an frei stehenden Solaranlagen, Sonnenkollektoren, Markisen, Jalousien, Antennen, Laternen, Zäunen, Dachrinnen, Ölheizungen, Klimaanlagen, Baugeräten und -stoffen, Baum- und Strauchkulturen
* Schäden durch indirekten Blitzschlag
* Korrosionsschäden durch Leitungswasser, Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, Kosten für die Behebung von Dichtungsmängeln und Verstopfung, Zuleitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks, Fußbodenheizung, Solaranlagen, Schwimmbecken
* Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmung, Muren, Lawinen
Das ist keinesfalls versichert
* Schäden durch Witterungsniederschläge, Rückstau, Grundwasser, Wasserverlust und Hausschwamm
* Schäden durch Bewegungen von Felsblöcken oder Erdmassen im Zuge von Bauarbeiten
* Schäden an mangelhaft instand gehaltenen Gebäuden oder in Zusammenhang mit Bau- und Renovierungsarbeiten
* Sengschäden durch Hitzeeinwirkung, ohne dass ein Brand entsteht
Kündigung und Dauerrabatt
Kündbarkeit: Eigenheim-Versicherungsverträge sind jährlich kündbar. Oft werden aber Verträge auf neun oder zehn Jahre abgeschlossen, weil es dafür einen Rabatt auf die Prämie gibt. Diese Verträge können erstmals nach drei Jahren gekündigt werden, danach gilt auch hier das jährliche Kündigungsrecht.
Kündigungsfrist: Die schriftliche Kündigung muss rechtzeitig vor Ablauf innerhalb der Kündigungsfrist zum Kündigungstermin bei der Versicherung eingelangt sein. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Bei Verträgen, die vor dem 1. April 1994 abgeschlossen wurden, beträgt die Frist sechs Monate.
Dauerrabatt: Wird ein langjähriger Vertrag mit Dauerrabatt vorzeitig gekündigt, ist der Versicherer berechtigt, diesen Rabatt anteilsmäßig zurückzufordern, wenn dies im Versicherungsvertrag eindeutig vereinbart wurde.










