Eis- und schneefrei mit weniger Chemie!

Gehwege müssen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr begehbar sein. Kommt es durch schlechte oder fehlende Räumung zu einem Unfall, können HausbesitzerInnen für Schäden haften. Die Schuldfrage klärt in jedem Fall ein Gericht. Wer gründlich geräumt hat und bei Glätte streut, hat gute Chancen, im Schadensfall nicht belangt zu werden.
Schneeschaufeln reicht oft aus
Besonders wichtig ist die gründliche und rasche Entfernung des frisch gefallenen Schnees. Dafür reicht bereits eine einfache Räumung mit dem Schneeschieber. Je früher die Räumung erfolgt, umso leichter lässt sich der Schnee entfernen. Ist es danach immer noch rutschig, empfiehlt sich die Verwendung von Splitt. Er sollte staubarm und trocken zum Einsatz kommen und eine kantige Form mit Korngrößen zwischen ein und vier Millimeter aufweisen. Als Streumittel nicht geeignet sind Schlacke, Asche und Quarzsand.
An besonders exponierten und steilen Stellen, die zu Glatteis neigen wie Stiegen und Rampen, eignet sich Kaliumcarbonat auf Blähton. Der Blähton hat eine rutschhemmende Wirkung und erleichtert die richtige Dosierung bei der Ausbringung per Hand. Auf den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen soll überhaupt verzichtet werden, weil eine händische Ausbringung immer eine massive Überdosierung bedeutet und auch ohne Salz das Auslangen gefunden werden kann.
Das Ausbringen von Streusalzen hat zahlreiche Nachteile:
Autokarosserien werden angegriffen, Hundepfoten leiden, Bäume nehmen Schaden und Gewässer werden belastet. Auf den meisten Verpackungen von Auftaumitteln fehlen Angaben über die chemische Zusammensetzung. Aufschriften wie schont Hundepfoten, schädigt keine Bäume oder Pflanzen oder salzfrei sind mit Vorsicht zu genießen. Jedenfalls gilt: Jedes Auftaumittel ist eine Chemikalie und belastet die Umwelt!
(dieumweltberatung/red)










