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27.10.2009 14:27

AK Test: Beratung bei Versicherung für Elektrogeräte mangelhaft

  • Praxisbeispiele & Tipps der AK Konsumentenschützer

Sich nicht zum Abschluss einer Versicherung für Elektrogeräte überrumpeln lassen und eine mehrjährige Bindung unterschreiben, sondern in Ruhe vor dem Kauf überlegen. Das raten die AK Konsumentenschützer. Ein AK Test bei elf Händlern zeigt: Die Beratung ist mangelhaft, mit wichtigen Informationen wird hinter dem Berg gehalten.

Was wird versichert?

Die Elektrogeräte-Versicherung gilt für bestimmte Produkte, etwa Notebook oder Handy. Sie kann nur beim Kauf eines neuen Gerätes abgeschlossen werden und bietet Schutz, wenn das Gerät durch mechanisch einwirkende Gewalt beschädigt wird oder bei Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Brand oder Blitzschlag, aber auch Fehlbedienung oder Bruch. Manche Versicherungen enthalten einen Diebstahlschutz. Die Elektrogeräte-Versicherung zahlt nur dann, wenn nicht eine andere bestehende Privatversicherung den Schaden ersetzt hat (z.B. Haushaltsversicherung).

An der Kassa kalt erwischt

Eine Elektrogeräte-Versicherung wird oft direkt beim Kauf eines Elektrogerätes vom Verkäufer oder an der Kassa angeboten. Der Verbraucher ist meist gar nicht vorbereitet darauf und wird kalt erwischt. Er muss rasch entscheiden und kauft daher oft die Versicherung gleich mit. Es bleibt keine Zeit, die Vor- und Nachteile der Versicherung abzuwägen. Und: Die Prämie erscheint auf den ersten Blick leistbar.

Beratung mangelhaft

Leider lässt die Beratung zu wünschen übrig, wie der AK Mystery Shopping-Test zeigt. Der Verkaufsaspekt steht im Vordergrund, und die Beratung ist eher stiefmütterlich. Der Versicherungsschutz wird als umfassend dargestellt. Wichtige Aspekte wie Selbstbehalt, Gewährleistung oder Haushaltsversicherungen als Alternativen, was im Schadensfall zu tun ist oder Leistungsausschlüsse wurden nicht oder nicht ausreichend erwähnt. Immer wieder melden sich KonsumentInnen bei AK oder VKI und berichten, dass die Versicherung im Schadensfall nicht gezahlt hat.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der AK von April bis Juni Angebote von Elektrogeräte-Versicherungen im Handel untersucht. Es wurden die Angebote von elf Händlern unter die Lupe genommen, aber es gibt hinter den Versicherungsprodukten nur drei Versicherer oder ihre Vertriebspartner: Generali-Versicherung mit dem Vertriebspartner Itonia (bei Conrad, Cosmos, Electronic4you, Haas, Hartlauer, Niedermeyer, Redcoon, Red Zac), Axa-Versicherug Deutschland, die über Jamba abgewickelt wird (bei Mediamarkt und Saturn) und die A1 Handyversicherung von Ace European Group.

Praxisbeispiele & Tipps der AK Konsumentenschützer

Von 100 bis 270 Euro kann die Prämie für eine Elelektrogeräte-Versicherung bei einem 1.500 Euro teurem Gerät für eine dreijährige Laufzeit inklusive Diebstahlschutz kosten. Die Preisunterschiede sind enorm. Selbstbehalte und Leistungsausschlüsse sind üblich. Das zeigt ein AK Test bei elf Händlern.

Enorme Preisunterschiede

Bei den Prämien für vergleichbare Pakete gibt es eklatante Preisunterschiede. Die Prämienhöhe richtet sich nach Kaufpreis, Laufzeit, Variante mit oder ohne Diebstahlversicherung. Es ist aus Konsumentensicht nicht akzeptabel, dass Prämien bei gleichen Produkten so unterschiedlich sind, je nachdem bei welchem Händler gekauft wurde.

ACHTUNG: Ein Selbstbehalt im Schadensfall (bis zu 33 Prozent des Kaufpreises) und Mindestversicherungssummen sind üblich. Die Prämie wird jährlich oder monatlich verrechnet. Bei Hartlauer wird die Einmalprämie in Prozenten vom Kaufpreis ermittelt. Bei allen anderen gibt es fixe Prämien für Kaufpreisbandbreiten.

EIN BEISPIEL: Bei einem Gerät bis zu 1.500 Euro und dreijähriger Laufzeit kostet die Elektrogeräte-Versicherung inklusive Diebstahl bei Generali insgesamt für drei Jahre 100 bis 150 Euro (je nach Händler). Bei Jamba je nach Gerätekategorie 162 bis 270 Euro.

Die Handyversicherung von A1 kostet je nach Anschaffungswert 1,99 bis 5,99 Euro pro Monat bei einer Laufzeit von 18 Monaten.

Vieles zahlt die Versicherung nicht

Die Liste der Leistungsausschlüsse (warum nicht gezahlt wird) in Verträgen ist lang und knifflig. Vor allem bei Diebstählen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Nachzulesen sind die Ausschlüsse in den Geschäftsbedingungen, aber sie werden selten vorab ausgehändigt.

Oder sie sind wie bei Axa/Jamba so klein gedruckt, dass sie nur mit Lupe zu lesen sind. Positiv: die gut leserlichen Geschäftsbedingungen der Generali. Dort gibt es auch nur bei selbst verursachten Schäden oder Diebstahl einen Selbstbehalt.

Tipps der AK Konsumentenschützer

* Nicht voreilig an der Kassa eine teure Elektrogeräte-Versicherung abschließen. Genau überlegen, dann die Preis-Leistungs-Relation herstellen und entscheiden.

* Es gibt Mindestversicherungssummen für bestimmte Gerätegruppen. Unter dieser Summe wird keine Versicherung angeboten (z.B. bei Notebooks ab 1.500 Euro).

* Prüfen Sie im Schadensfall auch, ob Sie Ansprüche aus Gewährleistung und Garantie haben.

* Heben Sie Rechnung und Versicherungsunterlagen auf, sonst wird im Versicherungsfall keine Leistung erbracht.

* Lesen Sie die Ausschlüsse genau durch! Nur so wird der eingeschränkte Leistungsbereich klarer.

* Bei Schadenseintritt nicht selber versuchen, das Gerät zu reparieren.


Quelle: red./AK

27.10.2009 14:27
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