Bundesweite Tarifförderung für Photovoltaikanlagen

Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt.
Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde mehrfach novelliert. Die derzeit geltende Rechtslage basiert auf dem Gesetz aus dem Jahr 2002, der großen Novelle 2006 sowie kleinen Novellen 2007 und Anfang 2008 (1. Novelle 2008).
Die Einspeisetarife für Vertragsabschlüsse im Jahr 2009 wurden am 23.02.2009 in der Ökostromverordnung 2008 (BGBl II Nr 53/2009) kundgemacht.
Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen werden wie folgt festgesetzt:
1. bis 5 kWpeak ......................................................45,98 Cent/kWh;
2. über 5 kWpeak bis einschl. 10 kWpeak ..................39,98 Cent/kWh;
3. über 10 kWpeak ................................................. 29,98 Cent/kWh.
Mit dem Beschluss der Ökostromgesetz-Novelle 2009 am 23. September 2009 im Nationalrat und der Kundmachung am 19. Oktober 2009 werden wesentliche Inhalte der zweiten Ökostromgesetz-Novelle 2008 in Kraft gesetzt. Dieser neuerliche Parlamentsbeschluss war deshalb notwendig geworden, da die Europäische Kommission Bedenken gegen die Ökostromkostendeckelung für energieintensive Industrie hatte. Dieser Punkt wird daher nicht in Kraft treten.
Ökostromgesetz-Novelle 2009
Die Novelle enthält u.a. folgende Änderungen:
* Anstelle der Industriekostendeckelung wird eine sogenannte de minimis Rückvergütungsregelung in Kraft treten. Unternehmen, deren Ökostromkosten höher sind als 0,5 % des Nettoproduktionswertes, können für die Jahre 2008 bis 2010 in Summe maximal 500.000 Euro rückvergütet bekommen (Voraussetzung ist Energieabgabenrückvergütung).
* Die Höhe der Zählpunktpauschale zur (Teil-) Finanzierung der Ökostromkosten wird bis zum Jahr 2012 in unveränderter Höhe fortgeschrieben, also für Haushaltskunden (Netzebene 7) in Höhe von 15 Euro pro Jahr.
Die wichtigsten Eckpunkte dieses Gesetzes (ohne zweite 2008):
Pro Jahr steht ein Fördervolumen von 17 Mio. für alle Energieträger zur Verfügung.
Photovoltaik und sonstige Ökostromanlagen erhalten 10 % vom Fördervolumen.
Die Laufzeit des Förderprogramms beträgt 10 Jahre konstante + 2 Jahre degressive Förderung.
Es besteht nach dem Förderzeitraum eine Abnahmeverpflichtung für alle Ökostromanlagen von
12 Jahren.
Für Photovoltaik gibt eine Kofinanzierung der Länder. Ob und wie diese in den einzelnen Ländern umgesetzt wird, können Sie in den Untermenüpunkten, die nach dem jeweiligen Bundesland benannt sind, nachlesen.
Wichtige Änderungen durch die Novelle 2008 (welche erst nach der Genehmigung durch die EU-Kommission in Kraft treten kann):
Für Photovoltaik Neuanlagen stehen 2,1 Mio. Euro zur Verfügung (§ 21b)
Nur noch Photovoltaik Anlagen mit mehr als 5 kW Peak-Leistung werden weiterhin nach dem Ökostromgesetz durch Tarife gefürdert (§ 10a Abs.1)
Photovoltaik Anlagen mit einer Peak-Leistung bis 5 kW Peak-Leistung werden über den Klima- und Energiefond KLIEN eine Investitionsförderung erhalten und keine Tarifförderung über das Ökostromgesetz mehr erhalten (§ 10a Abs.1).
Für Photovoltaik Anlagen gibt es formale Erleichterungen bei der Antragstellung. Für Photovoltaik Anlagen entfällt beim Antrag bei der OeMAG die Verpflichtung, dem Antrag auf Vertragsabschluss über die Abnahme von Ökostrom den Anerkennungsbescheid als Ökostromanlage und einen Nachweis über die für die Errichtung der Anlage notwendigen Genehmigungen oder Anzeigen anzuschließen (§ 10a Abs. 5a).
Projekte, die in einem Jahr nicht zum Zug kommen in Zukunft noch 3 weitere Jahre jeweils vor Neuanträge gereiht (1+3=4)(§ 10a Abs. 7).
Für das Jahr 2009 werden neue Einspeisetarife festgelegt und verordnet (§ 11 Abs 1).
Unklar ist die Situation bei der Mitfinanzierung der Bundesländer, welche durch die Novelle 2006 in das Ökostromgesetz als Bedingung für die PV Anlagen aufgenommen wurde. Die Detailbestimmung, die eine 50 %ige Mitfinanzierung der Bundesländer an den Kosten vorschreibt (§ 10a Abs. 9) soll entfallen. Doch ist in der 2. Novelle 2008 an anderer Stelle (§ 10a Abs. 1) mit Verweis auf diese Bestimmung die Mitfinanzierung der Bundesländer wieder als Vorraussetzung festgelegt.
Jedenfalls wurde der Entfall der Mitfinanzierung der Bundesländer von vielen Entscheidungsträgern als ein Merkmal der 2. Novelle 2008 bezeichnet.
Bundesweite Investitionsförderung
Für netzgekoppelte Anlagen
Klima- und Energiefonds "Förderaktion Photovoltaik"
Die "Förderaktion Photovoltaik" wurde mit einem Fördervolumen von 8 Millionen Euro beschlossen.
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung gewährt privaten Antragstellern im Rahmen der "Förderaktion Photovoltaik" pauschale Zuschüsse bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen. Gefördert werden netzgekoppelte Anlagen mit einer Leistung von < 5 kW. Der Zuschuss beträgt EUR 2.800,- für Anlagen die nicht in die Gebäudehülle integriert sind und EUR 3.500,- für Gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen.
Start für Einreichungen 18. Juli 2008, 9 Uhr - Leider waren die vorhandenen Budgetmittel bereits am ersten Tag ausgeschöpft.
Der Klima- und Energiefonds richtet sich mit seiner Förderaktion Photovoltaik 2009 ausschließlich an private Haushalte, die eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 5 kW installieren.
Achtung: Voraussetzung für eine erfolgreiche Einreichung ist ein verbindliches Angebot. Antragstellerinnen und Antragsteller haben bis zur Einreichung am 04.08.2009, 10 Uhr, zeit, sich bei fachkundigen Unternehmen beraten zu lassen um sich ihr verbindliches Angebot einzuholen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und nach dem first-come first-serve Prinzip; das heißt, die Förderungen werden nach dem Einlangen der Ansuchen gereiht und vergeben.
Nähere Informationen unter:
Klimafonds: Förderaktion Photovoltaik
Quelle: red./www.bv-pv.at










