Infos zur rund um die Ökostromförderung:
So gelangen auch Sie zur Bundesförderung
- Alle grundsätzlich förderungsfähigen Maßnahmen
- Photovoltaikanlagen, Energieträger, Konzepte & Co.

Das Ziel der Ökostromförderung ist die Förderung fortschrittlicher Technik zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (ausgenommen Wasserkraft, Klärschlamm, Tiermehl und Ablauge) sowie die Steigerung der Energieeffizienz und das Sparen von Energie. Dieses Förderprogramm soll den Einsatz neuer Technologien forcieren, die sich noch nicht innerhalb einer angemessenen Zeit amortisieren.
Das Ausmaß der Förderung beträgt maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. In Ergänzung dazu gibt es für Photovoltaikanlagen eine Förderobergrenze von 2.400 Euro pro kWp (Spitzenleistung).
Gefördert werden:
* Effiziente Anlagen. Voraussetzung: mindestens 900 Volllaststunden pro Jahr
* Investitionen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (unter anderem von Photovoltaikanlagen)
* Kosten von immateriellen Leistungen, die im Zusammenhang mit den genannten Zielen notwendig sind und von befugten Personen oder Unternehmen erbracht werden:
- Grundsatzkonzepte
- Regionalstudien
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Energiekonzepte
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
- Aus- und Weiterbildung
- Gutachten einschließlich der hierfür erforderlichen Vorleistungen und Versuche
Quelle: red/wien.gv.at










