Infos zur thermischen Gebäudesanierung:
So gelangen auch Sie zur Bundesförderung
- Alle grundsätzlich förderungsfähigen Maßnahmen
- Außenfassade, Dach, Bodenaufbauten, Fenster & Co.

Grundsätzlich sind Maßnahmen förderfähig, die der Verbesserung der thermischen Qualität der Außenhülle des Gebäudes dienen, z.B. Dach/Flachdachdämmung, Außenwanddämmung, Fenster/Türentausch, Dämmung der Decke zu unbeheizten Kellern und von erdanliegenden Fußböden. Förderfähig sind sowohl Material- als auch Arbeitsleistungen.
Außenfassade:
Förderfähig: Wärmedämmung + Konstruktionen die zur Anbringung notwendig sind, Putzarbeiten, Malerarbeiten, kleine Maurerarbeiten (z.B. bei Fenstertausch), Holzriegelkonstruktionen mit WD, Fensterbleche, Fassadenanschlüsse, gedämmte Fassadenelemente (Sandwichpaneele), Gesimse/Fensterfaschen.
Nicht förderfähig: Fassadenschalungen (Alu-, Eternit-, Holzfassaden - nur ev. die Unterkonstruktion förderfähig), Beschriftungen/ Kunstmalereien/Verzierungen, Putzausbesserungen und Malerarbeiten ohne Wärmedämmung, Windläden, div. Spenglerarbeiten (Dachrinnen/-abläufe, o.ä.), umfangreiche Mauerarbeiten bei Zu- oder Umbauten, Innenausbauten, Neukonstruktion von Balkonen.
Dach:
Förderfähig: Dämmungen, Lattungen, Schalungen (auch Innen- und Dachschalung), Dampfbremsen, div. kleinere Dachkonstruktionen (z.B. Firstentlüftungen, u.ä.), bei Flachdächern (Terrassen) Aufbau ab tragender Decke (inkl. Abdichtungen).
Nicht förderfähig: Dacheindeckung, Dachstuhlkonstruktion, Spenglerarbeiten (Dachrinnen/-abläufe, o.ä.), Bodenbelag bei Flachdächern (z.B. Waschbetonplatten, Gründach), Attikakonstruktionen.
Bodenaufbauten/oberste Geschossdecke:
Förderfähig: Dämmungen, Estrich, Abdichtungen, grundsätzlich Bodenaufbau ab Unterbeton/tragender Decke.
Nicht förderfähig: keine Dämmungen zwischen beheizten Geschossen (Trittschalldämmung), Bodenbelag, Unterbeton/tragende Decke, Rollierung, Fußbodenheizung.
Fenster/Türen:
Förderfähig: Austausch von Fenstern/Außentüren, Sanierung/Tausch bestehender Verglasungen/Rahmen/Dichtungen, Aufpreise für Sprossen u.ä. sind förderfähig, Fensterbänke, Fensteranschlüsse und damit verbundene Verblechungen, Verputzarbeiten, Malerarbeiten (auch innen, aber nur im Fensterbereich - nicht das Ausmalen des gesamten Innenraumes), Sanierung von bestehenden, beheizten Wintergärten.
Nicht förderfähig: automatische Antriebe (Türschließer), Aufpreis für Sonnenschutzverglasungen, Verschattungssysteme (Rollläden, Jalousien), Innentüren, Neubau von Wintergärten, Garagentore (wenn Garage unbeheizt).
Allgemeinkosten:
Förderfähig: Baustellengemeinkosten (Gerüst, Baustelleneinrichtung/-reinigung), Planungskosten (auch Energieberatung).
Nicht förderfähig: alle Maßnahmen die nicht die Gebäudehüllfläche betreffen - Ausnahmen bei Maßnahmen zur Vermeidung von Wärmebrücken (z.B. Überdämmung im Sockelbereich, etc.) Entsorgungskosten, Drainagen/Trockenlegungen.
Solaranlage:
Gefördert werden Solaranlagen mit einer Bruttokollektorfläche von mindestens 20 m² die von einer anerkannten Prüfstelle entsprechend der Solar-Keymark-Richtlinie geprüft wurden
Förderfähig: Kollektor, Solarspeicher, Verrohrungen (vom Kollektor zum Speicher, Heizungseinbindung, inkl. Pumpen, Ventilen, etc.), Regelung (inkl. Elektroinstallation), Spenglerarbeiten für Dachanschluss, anteilige Planungen.
Nicht förderfähig: Dacheindeckungen, sonstige Heizungs- oder Elektroinstallationen (z.B. Beleuchtung).
Quelle: red/bio-aktiv.com










