Der Bebauungsplan

Aus dem Bebauungsplan geht hervor, welchen Einschränkungen und Vor- schriften das geplante Eigenheim unterworfen ist. Oft kann man nicht so bauen, wie man gerne möchte. Straßenfluchtlinien, maximale Bauhöhen und Bauklassen (sie geben an, wie viel Grund verbaut werden darf) müssen beachtet werden.
Die Gemeinde kann aber auch die Anzahl der Geschoße und die Dach- und Fassadengestaltung vorschreiben. Der Bebauungsplan enthält wichtige Details. Sowohl Flächenwidmungs- als auch Bebauungspläne liegen in den Bauämtern (Magistrat, Gemeinden) zur Einsicht auf. Die Gemeinde kann nicht nur im größeren Rahmen festlegen, wie die Flächen genutzt werden dürfen, sondern auch auf Ebene der Grundstücke selbst. Diese entsprechenden Bestimmungen werden im so genannten Bebauungsplan festgehalten: Die Art der Bebauung (offen oder gekoppelt), die maximale Höhe der Gebäude, die höchstzulässige Quadratmeterzahl und auch Straßen- und Baufluchtlinien werden in vielen aber nicht allen Fällen reguliert.
Es gibt eine ganze Menge Verpflichtungen zu beachten, deshalb ist die genaue Analyse des Bebauungsplanes vor Planungsbeginn ein absolutes Muss. Da diese sehr kompliziert und umfangreich sein können, sollten Sie unbedingt einen Experten hinzuziehen. Und das möglichst schon bevor Sie das betroffene Grundstück überhaupt erwerben. Auch wenn es nach den neuesten Bauordnungsgesetzen nicht mehr üblich ist, dass die Gemeinde die Form Ihres Daches oder das Aussehen der Fassade bestimmen kann, sollten Sie sich doch sicherheitshalber darüber informieren. Manche Grundstücke unterliegen noch älteren Bestimmungen, und wenn Sie in einem historischen Ortskern ein futuristisches Ensemble errichten möchten, könnte es Probleme geben.
Wenn im Gegensatz dazu überhaupt kein Bebauungsplan vorliegt, bedeutet das leider nicht, dass Sie tun können, was Ihnen beliebt. Auch für das ungeregelte Bauland gibt es gewisse Regeln die müssen Sie mit den Nachbarn und den Baubehörden "aushandeln".
Quelle: red./sbausparkasse










