Die Haushaltsversicherung der Raiffeisen Versicherung

Grunddeckung:
- Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Glasbruch, Erweiterte Privathaftpflicht-und Sporthaftpflichtversicherung (für die gesetzlichen Schadenersatzpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens) sowie die Benützungs-, Beförderungs-und Mietsachschäden bis EUR 1.230.000,-weltweit
- Vandalismusschäden
- Basis-Katastrophenhilfe-Versicherung EUR 5.000,-
- Bargeld, Valuten, Schmuck bis EUR 8.276,-
- Nebenkosten bis 15% der Höchsthaftungssumme für den Wohnungsinhalt
- Schäden durch Niederschlagswasser bis EUR 5.000,-
- Kosten eines Telefonmissbrauches bis EUR 5.000,-
- Inhalt in Rohbauten bis EUR 5.000,-(bei gleichzeitigem Abschluß der Rohbauversicherung)
- Glaskeramik-Kochflächen (Erweiterung der Sparte Glasbruch)
- Kühlgut-Versicherung bis EUR 1.133,-
- Aufgebotskosten bei Verslust von Sparbüchern bis EUR 200,-
- Kosten bei Schlüsselverlust von Kundensafes bis EUR 200,-
Zusatzrisken:
- Privathaftpflicht Einschluss weiterer Personen
- Erhöhung Katastrophenhilfe bis 50% der jeweiligen Höchsthaftungssumme für den Wohnungsinhalt
- Erhöhung der Grenzwerte für Bargeld, Valuten, Schmuck
- Fahrrad-Diebstahl-Versicherung Höchsthaftungssumme bis EUR 873,-, EUR 1.746,-oder EUR 3.140,-möglich
- Hundehaftpflichtversicherung Höchsthaftungssumme EUR 1.230.000,-je Hund/Europa
- Kunstverglasungen im Wohnbereich bis EUR 5.667,-
- Austreten von Wasser aus Aquarien
- Erhöhungsmöglichkeit der Höchsthaftungssumme für die Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung für
weitere Personen, Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht
- Pferdehaftpflicht-Versicherung (analog Hundehaftpflicht)
- Sturmschaden -Außenanlagen (Spielplatzeinrichtungen, Sonnenschirme, Partyzelten, Terrassenheizung, Mülleimer, Postkasten)
- Reisegepäckversicherung -Geltungsbereich: ganze Erde
- Raiffeisen Handwerker Soforthilfe
Wohnungsinhalt
In der Raiffeisen Wohnungsversicherung ist der gesamte Wohnungsinhalt zum Neuwert geschützt.
Zum Wohnungsinhalt zählen z.B.:
- Einrichtungsgegenstände (Möbel, Teppiche, Lampen, etc.)
- Wäsche und Bekleidung
- Haushaltsmaschinen und Geschirr
- Hobby-Sachen (TV, Video, Schallplatten, Bücher, Fotoausrüstung, Schi)
- Wertsachen (Geld, Schmuck)
- Lebensmittel, Heizmaterial, Werkzeug, Gartengerät
- Fremdes Eigentum (das verwahrt wird)
Bei Miet-und Eigentumswohnungen sind zusätzlich Adaptierungen versichert.
Dazu zählen:
- Malerei, Tapeten, Verfliesungen
- Fußböden bzw. geklebte Bodenbeläge
- Sanitäreinrichtungen inkl. Armaturen
- Heizungs-, Elektro-und Gasinstallation
Wichtig! Bei Eigenheimen ist für Adaptierungen die Gebäudeversicherung zuständig. Die Wohnungsversicherung ist eine komplette Bündelversicherung und sorgt daher für den kompletten Schutz Ihres
Haushaltes.
Die Wohnungsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen folgender Risken:
- Feuer
- Sturm
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Glasbruch
- Privat-Haftpflicht
Geltungsbereich:
Die Raiffeisen Wohnungsversicherung gilt in allen vom Versicherungsnehmer (VN) bewohnten Räumen des Gebäudes auf dem
Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist.
Außerhalb der Wohnräume sind folgende Sachen des Wohnungsinhaltes versichert:
Auf dem Dachboden, im Keller und in einem Ersatzraum; bei Eigenheimen auch Nebengebäuden, z.B.:
Sachen des Wohnungsinhaltes - ausgenommen Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Antiquitäten, echte Teppiche, Pelze, Briefmarken-und Münzsammlungen, Stellagen, Sauna-Einrichtungen, Fahrräder, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Reise-und Sportutensilien, Sportgeräte, Schlauch-und Ruderboote, Werkzeuge, Maschinen, Baumaterialien für den privaten Gebrauch, Kfz-Zubehör, Heizmaterialien Gartenmöbel, Gartengeräte und Gartenmaschinen, Im Freien auf dem Grundstück, im Stiegenhaus und in Gemeinschaftsräumen, z.B.: Gesicherte Fahrräder, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Wäsche und Bekleidung, ausgenommen Pelze, Gartenmöbel, Gartengeräte, Gartenmaschinen und Wäschespinnen, der Inhalt von Gas-und Heizöltanks
Außerhausversicherung
Die Außerhausversicherung schützt alle Gegenstände und Wertsachen, die von der Raiffeisen Wohnungsversicherung erfasst werden, (auf die Dauer von 6 Monaten, bei Internatsschülern auf die Dauer von 10 Monaten) auch in fremden, ständig bewohnten Gebäuden(z.B. in Hotelzimmern), sofern nicht aus einer anderen Versicherung eine Entschädigung verlangt werden kann. So sind z.B. auch Kinderwagen und Krankenfahrstühle in der Außerhausversicherung gedeckt.
Ebenfalls sind Schäden, die durch einen Raubüberfall in oder außerhalb von Gebäuden entstehen, mit maximal 10% der Höchsthaftungssumme für den Wohnungsinhalt gedeckt.
Schäden an den von der Wohnungsversicherung erfassten Gegenständen bis 10% der Höchsthaftungssumme für den Wohnungsinhalt (bis max. 6 Monate), wenn
- sie sich bei Reparatur oder Service befinden;
- sie zur Aufbewahrung gegeben wurden;
- sie verliehen wurden.
Die Außerhausversicherung schützt Sachen des Wohnungsinhaltes gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Beraubung, wenn das Schadensereignis innerhalb Europas bzw. eines außereuropäischen
Mittelmeeranrainerstaates oder auf den Kanarischen Inseln eintritt.
Diese Außerhausversicherung gilt nicht in weiteren Wohnsitzen des Versicherungsnehmers; für Schäden, durch einfachen Diebstahl (ausgenommen Kinderwagen und Krankefahrstühle).
Quelle: red./raiffeisen versicherung










