Die Raiffeisen Eigenheimversicherung inkl. Rohbauversicherung m. Bauherrenhaftpflicht

Der Versicherungsschutz bis zur Bauvollendung bzw. bis zur Benützungsnahme gilt für:
Feuer, Blitzschlag, Absturz von Luft-und Raumfahrzeugen, Haus-und Grundstückshaftpflicht, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Schäden durch Schneerutsch, Katastrophenhilfe, Sturm mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h sobald das Dach vollständig eingedeckt ist und alle nach außen führenden Öffnungen (z.B. Fenster und Türen) zur Gänze verglast bzw. verschalt sind, Leitungswasser - sofern mitversichert - ab Fertigstellung und Funktionstüchtigkeit der wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossenen Einrichtungen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften laut Bedingungen.
Bauherrenhaftpflicht: Versichert sind Personen-und Sachschäden an Außenstehenden (wie z.B. Nachbarn, Passanten), die bei der Durchführung von Bauarbeiten und damit zusammenhängenden Grabarbeiten am zu errichtenden Eigenheim entstehen. Die Haftung des Bauherren für Arbeitsunfälle auf der Baustelle ist nur unter der Voraussetzung mitversichert, dass die Bauausführung von einer konzessionierten Firma durchgeführt wird. In Abänderung der Bedingungen für die Raiffeisen Eigenheimversicherung, ist die Begrenzung von EUR 150.000,-bis zum Tag der behördlichen Benützungsbewilligung aufgehoben.
Für die Rohbauzeit(maximal 24 Monate) erfolgt die Prämienfreistellungbis zur Bauvollendung des versicherten Objektes. Das ist längstens bis zum auf der Polizze angeführten Zeitpunkt. Eine vorzeitige Bauvollendung bzw. jegliche Benützungsnahme vor der Bauvollendung ist dem Versicherer unverzüglich bekannt zu geben. Ab diesem Zeitpunkt erlischt die Prämienfreistellung. Alle anderen auf der Polizze angeführten Gefahren und Risken sind erst ab dem Zeitpunkt der Bauvollendung bzw. einer vorzeitigen Benützungsnahme und bezahlter Prämie versichert.
Endet gegenständlicher Versicherungsvertrag vor dem vereinbarten Vertragsablauf, wird die Pämie für den prämienfreien Zeitraum zu verrechnen und zwar für diejenigen Sparten, für die während des prämienfreien Zeitraumes Versicherungsschutz bestand.
Für alle versicherten Gefahren gilt:
Generell nicht versichert sind Schäden durch:
Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand, Beschlagnahme, Enteignung oder sonstiger Eingriff von hoher Hand, Kernenergie oder Radioaktivität, Bodensenkung
Terrorrisiko
Generell ist das Terrorrisiko in den Bedingungen ausgeschlossen, mit der Besonderen Bedingung "Einschluss von Schäden durch Terrorakte" wird das Terrorrisiko für die Risiken in Österreich bis EUR 5.000.000,- eingeschlossen.
Quelle: red./raiffeisen versicherung










