Verwendungsformen: Alles auf einen Blick
Mit einer Bausparfinanzierung können Sie nicht nur Wohnbauvorhaben erfüllen, sondern sich auch eine Aus- und Weiterbildung oder Pflegemaßnahmen im Alter leisten.
Für all das können Sie Ihr Bauspardarlehen verwenden:
BAUEN & WOHNEN
Bauen:
Hausbau / Reihenhaus
Kaufen:
Baugrundstück / bestehendes Haus, Reihenhaus oder Eigentumswohnung / im Bau befindliche Eigentumswohnung oder Reihenhaus
Mietkauf:
Finanzierung des Eigenmittelanteiles (bei Miet- und Genossenschaftswohnungen)
Renovieren, Sanieren, Modernisieren:
den ursprünglichen Baustil erhalten und /oder wieder herstellen / Gas-, Wasser- und Elektroleitungen / Mauertrockenlegung / Bad-WC einbauen und/oder erneuern / Parkettböden / Einbauküche / Sauna / Fenster und Türen austauschen / Fassade / Schalldämmung (auch für Miet-, Genossenschafts-, Gemeinde- und Eigentumswohnungen)
Energiesparende Maßnahmen:
Zentralheizungsanlagen ein- oder umbauen / Solaranlagen und Anlagen zur Wärmegewinnung / Wärmepumpen / Kachelöfen / Fernwärmeanschluß / Kleinkraftwerke / Heizungsanlagen mit Biomasse / Wärmedämmung
Rund ums Haus:
Einfriedungen / Wege / Terrassen / Gartenhaus / Gartenanlage / Garage / Schwimmbecken
Bauliche Veränderungen:
Wohnraum teilen oder zusammenlegen / behinderten- und seniorengerecht ausbauen / Schutzraum
Erweiterung des Eigenheimes:
Zubau (z.B. eines Wintergartens,...) / Aufstockung / Dachbodenausbau / Loggia- oder Balkonverglasung
Sicherheit:
Alarmanlage einbauen / Rollläden
Ablösezahlungen:
an Mitbesitzer / an Ehepartner bei Scheidung
Umschuldung:
Kredite, die fürs Bauen, Wohnen und Sanieren aufgenommen wurden
BILDUNG
Aus- und Weiterbildung:
Auslandssemester (Uni, FH, Akademie...) / Maturaschulen und Kollegs / Berufs- und Meisterschulen / Kursgebühren (WIFI, BFI, Volkshochschule) / Postgraduale Ausbildungen (MBA, MSc etc.) / damit zusammenhängende Lernmaterialien (PC, Bücher) / Kosten fürs Wohnen (Mietwohnung, Studentenheim) / Fahrkosten von und zum Studienort
PFLEGE
Pflegemaßnahmen:
Ausgaben für Pflegeeinrichtungen / Pflegepersonal / Therapien und Kuraufenthalte / Medizinische Behelfe / Verdienstentgang naher Angehöriger, wenn sie die Pflege übernehmen
Quelle: red./www.wohnbausparen.at










