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18.3.2009 16:13

Ein Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten bringt bares Geld – machen Sie sich schlau!


Vor der Liberalisierung des Energie-Marktes waren sie als Konsument einfach Bezieher von Strom oder Gas – heute sind sie souveräne Kunden und haben Rechte und Wahlmöglichkeiten.

Ihre 6 Grundrechte:

1. Sie haben das Recht, Ihren Lieferanten kostenlos zu wechseln.
Jeder von Ihnen hat das Recht, seinen Lieferanten zu wechseln – egal, ob bei Strom oder Gas und das kostenlos. Damit das auch in absehbarer Zeit möglich ist, dürfen Lieferverträge für Konsumenten maximal eine 12monatige Bindung vorsehen.

2. Sie haben das Recht, bei einer Preiserhöhung zu wechseln.
Wenn Ihr Lieferant den Preis erhöht, muss er Sie darüber schriftlich informieren – und Sie als Konsument haben sofort das Recht den Lieferanten zu wechseln. Beachten Sie dabei die mitgeteilten Fristen und suchen Sie sich rasch einen neuen Lieferanten.

3. Sie haben das Recht, bei einem Wohnungswechsel Ihren eigenen Lieferanten auszuwählen.
Wenn Sie übersiedeln, dann können Sie nicht gezwungen werden, den Lieferanten Ihres Vormieters oder Vorbesitzers zu übernehmen. Sie können bereits beim Einzug in eine neue Wohnung Ihren Lieferanten frei auswählen.

4. Sie haben das Recht, Ihre Energierechnung zu verstehen.
Ihr Lieferant – im Strom- wie auch im Gasbereich – ist verpflichtet, Ihnen eine übersichtliche Rechnung auszustellen, die Sie nachvollziehen können. Wenn das nicht der Fall sein sollte, fragen Sie einfach bei Ihrem Lieferanten nach. Weiters hilft die Energie Hotline der E-Control unter 0810 10 25 54.

5. Sie haben das Recht, den Energiepreis zu vergleichen.
Nur der Vergleich macht sicher – Sie haben das Recht, Ihren Strompreis oder den Gaspreis zu vergleichen und damit bares Geld zu sparen. Am einfachsten geht das mit dem Tarifkalkulator der E-Control unter www.e-control.at.

6. Sie haben das Recht ohne Unterbrechung mit Strom versorgt zu werden
Auch wenn Sie ihren Lieferanten wechseln, werden Sie zuverlässig mit Strom oder Gas versorgt. Es gibt keinerlei „Aussetzer“ in Ihrer Energieversorgung. Für die Versorgungssicherheit ist der Netzbetreiber und nicht der Lieferant zuständig. Und gewechselt wird nur der Lieferant.

Quelle. Redaktion/E-Control

18.3.2009 16:13
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